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AGB

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AGB Wörner EDV-Service + Vertriebs GmbH

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeines

Unsere Lieferungen erfolgen ausschließlich auf Grund der nachstehenden Bedingungen. Sie gelten auch für alle künftigen Aufträge des Bestellers ohne Rücksicht darauf, ob wir in jedem einzelnen Fall auf sie Bezug nehmen.

Angebote sind freibleibend, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.

Abschlüsse und ergänzende Vereinbarungen werden für uns erst durch unsere schriftliche Bestätigung wirksam. Kostenvoranschläge und Angaben über Fachsätze sind unverbindlich. Entgegenstehende Bedingungen des Bestellers verpflichten uns nicht, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.

Angebot

Angebote sind grundsätzlich freibleibend. Alle Angaben in Angeboten und in unseren Internetseiten, sowie den dazugehörigen Unterlagen wie Preislisten und Werbeprospekte wurden von uns sorgfältig ermittelt, sind aber unverbindlich.

Auftragsbestätigung

Alle Bestellungen, Abreden, Zusicherungen usw. einschließlich derjenigen unserer Vertreter bedürfen zur Rechtswirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung. Beanstandungen unserer Bestätigungsschreiben sind unverzüglich, spätestens innerhalb einer Woche, schriftlich geltend zu machen.

Preis

Unsere Verkaufspreise verstehen sich in Euro und gelten, wenn nichts anderes vereinbart ist, ab Haus einschließlich Verpackung, jedoch ausschließlich Zöllen, Fracht und Frachtversicherung. Die Mehrwertsteuer wird mit dem im Zeitpunkt der Lieferung gültigen Satz gesondert ausgewiesen.

Zahlung, Sicherheit

Die Lieferungen sind, soweit nichts anderes vereinbart wird, innerhalb von 10 Tagen netto ab Rechnungsdatum zahlbar.

Der Besteller ist nicht berechtigt, die Zahlung zurückzuhalten oder mit irgendwelchen von uns nicht anerkannten Gegenansprüchen aufzurechnen. Das gilt insbesondere auch im Falle von Beanstandungen der gelieferten Ware.

Bei nicht rechtzeitiger Zahlung sind wir auch ohne Mahnung berechtigt, unter Vorbehalt weitergehender Rechte, bankübliche Zinsen und Provisionen zu fordern. Wir sind berechtigt, auch vor Lieferung Sicherheit zu verlangen, wenn unsere Forderung gefährdet ist. Bis zur Sicherheitsleistung können wir die Lieferung verweigern. Erfolgt die Sicherheitsleistung nicht innerhalb einer von uns gesetzten angemessenen Frist, können wir vom Vertrag zurücktreten.

Lieferzeit

Die Lieferfristen und Termine gelten nur unter der Voraussetzung rechtzeitiger, völliger Klarstellung aller Einzelheiten des Auftrages.

Die Lieferfristen werden von uns so festgelegt, daß sie aller Voraussicht nach eingehalten werden können; sie sind jedoch, falls nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird, unverbindlich. Die Nichteinhaltung der Lieferfristen entbindet den Besteller nicht von seiner Abnahmeverpflichtung.

Sind feste Lieferfristen vereinbart, können wir die Lieferung um eine angemessene Zeit hinausschieben oder wegen des nicht erfüllten Teiles vom Vertrage zurücktreten, wenn wir durch nicht von uns verschuldete Umstände an der Herstellung oder Lieferung gehindert sind.

Lieferverzögerung oder Unvermögen infolge von dem Besteller zu vertretender Umstände schließt die Geltendmachung von Ansprüchen seitens des Bestellers auf Schadenersatz, Ersatzbeschaffung und den Rücktritt vom Vertrage aus. Lieferverzögerung infolge von Umständen, die der Besteller nicht zu vertreten hat, schließt die Geltendmachung von Ansprüchen seitens des Bestellers auf Schadenersatz oder Ersatzbeschaffung aus. Er kann jedoch vom Vertrag zurücktreten, wenn die vorgesehene Lieferzeit um 1 Jahr überschritten ist und der Besteller eine angemessene Nachfrist zur Lieferung gesetzt hat. Dauerndes Lieferunvermögen infolge von Umständen, die weder der Besteller, noch wir zu vertreten haben, schließt die Geltendmachung von Ansprüchen seitens des Bestellers auf Schadenersatz und Ersatzbeschaffung aus. Beide Vertragspartner werden sodann im Rahmen des § 323 BGB von ihrer Leistungsverpflichtung frei und haben sich eine eventuell bereits geleistete Gegenleistung zurückzugeben. Wird die Lieferung auf Abruf vereinbart, so hat die Abnahme der Ware innerhalb der vereinbarten Frist und, sofern eine Frist nicht bestimmt wurde, innerhalb von 6 Monaten zu erfolgen.

Gefahrtragung

Auch wenn die Lieferung frei Verwendungsstelle oder Bestimmungsort erfolgt, geht die Gefahr mit der Übergabe an den Spediteur oder Frachtführer, spätestens jedoch mit dem Verlassen der Versandstelle auf den Besteller über. Eine Transportversicherung erfolgt nur auf Verlangen und Kosten des Bestellers.

Die Wahl der Transportmittel und Transportwege ist mangels besonderer Weisung unserer Entscheidung überlassen. Übernehmen wir es, für Transporte zu sorgen, so beauftragen wir geeignete Frachtführer, Verfrachter oder Spediteure unter Zugrundelegung von deren Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Der Besteller hat uns von allen daraus erwachsenden Verpflichtungen freizustellen.

Versandfertig gemeldete Ware muss sofort abgerufen werden; anderenfalls sind wir berechtigt, sie auf Kosten und Gefahr des Bestellers nach eigenem Ermessen zu lagern und als geliefert zu berechnen.Zu Teillieferungen sind wir, soweit diese möglich sind, berechtigt; sie gelten als selbständiges Geschäft.

Garantie

Für alle Produkte gelten die Garantiebestimmungen der Hersteller. Der Leistungsumfang ist in der Regel je Gerätetyp festgelegt.

Mängelrügen und Gewährleistung

Für Mängel der Ware einschließlich des Fehlens zugesicherter Eigenschaften leisten wir nach folgenden Vorschriften Gewähr: Für alle neu gelieferten Geräte übernehmen wir gegenüber dem Besteller die Gewähr für einwandfreies Material und fehlerfreie Ausführung.

Die Gewährleistung begrenzt sich auf die gesetzlichen vorgegebenen Fristen. Für Ersatzteile beträgt die Gewährleistung 3 Monate.

Für gebrauchte Kaufsachen übernehmen wir keine Gewährleistung sofern nicht in der Auftragsbestätigung eine abweichende Vereinbarung getroffen wurde.

Unsere Mängelhaftung bezieht sich nicht auf normalen Verschleiß. Sie entfällt, wenn der Besteller oder Dritte ohne unsere Einwilligung Änderungs- oder Instandsetzungsarbeiten an den von uns gelieferten Waren vorgenommen haben.

Mängel der gelieferten Waren sind uns unverzüglich schriftlich anzuzeigen, spätestens innerhalb 1 Woche nach Eingang der Waren am Bestimmungsort.

Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind unverzüglich nach Entdeckung unter sofortiger Einstellung etwaiger Bearbeitung, spätestens aber innerhalb 1 Woche nach Entdeckung der Mängel schriftlich zu rügen.

Bei berechtigten Beanstandungen verpflichten wir uns nach unserer Wahl zur kostenfreien Nachbesserung oder Ersatzbeschaffung. Sonstige Gewährleistungsansprüche, insbesondere das Recht auf Wandlung und Minderung sowie auf Schadenersatz jeglicher Art (z.B. wegen Nichterfüllung, Fehlens zugesicherter Eigenschaften, positiver Vertragsverletzungen usw.) sind, soweit dies rechtlich zulässig ist, ausgeschlossen.

Unsere Gewährleistungsverpflichtung setzt voraus, dass der Besteller uns gegenüber seine Zahlungsverpflichtungen erfüllt hat und uns die notwendige Zeit und Gelegenheit zur Mängelbeseitigung gewährt. Hat der Besteller Änderungen oder Instandsetzungen ohne unsere vorherige Zustimmung selbst vorgenommen oder durch Dritte vornehmen lassen, so entfällt unsere Gewährleistungsverpflichtung. Der Besteller kann nur dann vom Vertrag zurücktreten, wenn wir nach angemessener Nachfrist von uns zu vertretende Mängel, gleichgültig aus welchem Grunde, nicht beseitigt haben; Gewährleistungsansprüche anderer Art sind auch in diesem Falle ausgeschlossen.

Haftungsausschluss

Wir übernehmen, soweit dies rechtlich zulässig ist, keine Haftung für Schäden, die unmittelbar oder mittelbar durch Mängel der von uns gelieferten Gegenstände verursacht werden. Ausgeschlossen sind daher alle weitergehenden Ansprüche des Bestellers, insbesondere Ansprüche auf Ersatz von Schäden irgendwelcher Art, auch auf solche Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind wie der Verlust von aufgezeichneten Daten.

Rücknahme

Rücknahme ist innerhalb von 10 Tagen nur im Originalzustand mit Rücksendeschein und in Originalverpackung möglich. Von der Rücknahme ausgeschlossen sind Sonderbestellungen, individuelle Konfigurationen, geöffnete Software, Kameras und Projektionsgeräte, bereits geöffnete Tintenpatronen, Tonerkartuschen, Farbbänder, Datenträger und sonstiges Verbrauchsmaterial. Insbesondere können Computer bei denen der Installationsvorgang begonnen oder fertig gestellt wurde nicht mehr zurück genommen werden.

Eigentumsvorbehalt

Die gelieferten Gegenstände bleiben unser Eigentum (Vorbehaltsware) bis zur Erfüllung aller Forderungen, insbesondere auch der jeweiligen Saldoforderungen, die uns gegen den Besteller zustehen.

Der Besteller darf die Vorbehaltsware nur im gewöhnlichen Geschäftsverkehr, zu seinen normalen Geschäftsbedingungen und solange er nicht im Verzug ist, veräußern, vorausgesetzt, dass er mit seinem Abnehmer einen Eigentumsvorbehalt vereinbart und dass die Forderungen aus der Weiterveräußerung gemäß den nachstehenden Vorschriften auf uns übergehen. Zu anderen Verfügungen über die Vorbehaltsware ist er nicht berechtigt.

Die Forderungen des Bestellers aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware werden bereits jetzt an uns abgetreten, Sie dienen in demselben Umfang zur Sicherung wie die Vorbehaltsware selbst, Wird die Vorbehaltsware vom Besteller zusammen mit anderen, nicht von uns gelieferten Waren veräußert, so gilt die Abtretung der Forderung aus der Weiterveräußerung nur in Höhe unseres Rechnungswertes der jeweils veräußerten Vorbehaltsware. Der Besteller ist berechtigt, diese Forderungen bis zu unserem Widerruf einzuziehen. Wir werden von dem Widerrufsrecht nur Gebrauch machen, wenn unsere Forderung gefährdet ist, oder der Besteller seine Verpflichtungen uns gegenüber nicht erfüllt. Unter dieser Voraussetzung sind wir auch berechtigt, die Herausgabe der Vorbehaltsware zu verlangen.Ist der Eigentumsvorbehalt oder die Abtretung nach dem Recht, in dessen Bereich sich die Ware befindet, nicht wirksam, so gilt die dem Eigentumsvorbehalt oder der Abtretung in diesem Bereich entsprechende Sicherung als vereinbart. Ist zur Entstehung solcher Rechte die Mitwirkung des Bestellers notwendig, so hat der alle Maßnahmen zu treffen, die zur Begründung und Erhaltung solcher Rechte erforderlich sind.

Teilunwirksamkeit

Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages ungültig sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen nicht. Eine unwirksame Bestimmung ist im Rahmen des gesetzlich Zulässigen durch eine solche zu ersetzen, die dem gemeinsam angestrebten Zweck wirtschaftlich am nächsten kommt.

Anwendung deutschen Rechts, Erfüllungsort, Gericht

Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Ausschließlicher Gerichtsstand für Lieferungen, Leistungen und Zahlungen sowie für sämtliche zwischen den Parteien sich ergebenden Streitigkeiten ist der Wohnsitz des Auftraggebers.Ist der Auftraggeber Vollkaufmann, jur. Person des öffentl. Rechts oder öffentlich rechtliches Sondervermögen, so ist der Sitz der Firma WÖRNER EDV-Service & Vertriebs GmbH ausschließlicher Gerichtsstand. Der gleiche Gerichtsstand wie in Satz 2) gilt, wenn der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsschluß seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.